Ist Gas umweltfreundlich?
Gas gehört zwar zu den fossilen Roh- und Brennstoffen, aber es weißt nur sehr geringe CO2-Emissionen auf, so dass man es durchaus als umwelt- und klimaschonend bezeichnen kann. Außerdem ist es in vielfältigen Bereich einsetzbar, sowohl in privaten Haushalten als auch in der Industrie.
Lohnt sich ein Gasauto?
Zwar steigen die Gaspreise momentan an, jedoch sind die Steuervorteile für Gas als Kraftstoff über die nächsten Jahre gesetzlich gesichert, so dass sich ein erdgasbetriebenes Auto in jedem Fall lohnt. Zudem wird das Tankstellennetz immer mehr erweitert.
Was ist ein Gasrechner?
Ein Gasrechner ist mit allen aktuellen Daten zu Gasanbietern und Gastarifen gefüttert, und gibt dem Verbraucher nach Eingabe von Postleitzahl und Jahresverbrauch eine übersichtliche Liste aller verfügbaren Gasanbieter. Ideal, um einen günstigen Anbieter zu finden.
Was ist der Energieausweis?
Ein Energieausweis muss für Neubauten ausgestellt werden, und ebenfalls für Altbauten im Falle eines Verkaufs. Darauf muss festgehalten sein, wieviel Energie in welcher Form das Haus verbraucht, so dass der Käufer oder Mieter in jedem Fall weiß, was für Kosten auf ihn zu kommen.
Ist Gas sicher?
Erdgas ist im Gegensatz zu dem früher verwendeten Stadtgas nicht explosiv, kann aber mit Sauerstoff eine brennbare Gas-Mischung eingehen. Damit man merkt, wann Gas austritt, hat man es mit dem stechenden Schwefelgeruch versehen. Wir geben Ihnen hier Tipps, was Sie in einem solchen Fall machen sollten.
Der kostenlose GAS-Tarifrechner
Die Liberalisierung des Gasmarktes
Im Jahre 1998 wollte man eigentlich eine Grundlage dafür schaffen, dass der Energiemarkt freier wird. Es sollte eine generelle Wahlfreiheit für den Kunden geschaffen werden, bei der er sich zwischen mehreren Gas- und Stromanbietern entscheiden können sollte.
Dies wurde leider nur bedingt erreicht. Die Liberalisierung des Gasmarktes wurde durch die Energierechtsnovelle im Jahre 1998 vorgenommen. Doch erst rund 10 Jahre später, in diesem Jahr 2008, ist der Gasanbieterwechsel wirklich möglich.
Das hat auch einen sehr guten Grund. Denn die Gaswirtschaft ist wesentlich komplizierter aufgebaut als die Stromwirtschaft. In dieser strömten von anfang an eine Menge Anbieter auf den Markt, die sich dann recht schnell zu größeren Unternehmen zusammenschlossen.
Doch auf dem Gasmarkt sieht die Lage nicht ganz so einfach aus.
Denn auf dem Gasmarkt besteht ein sehr kompliziertes Netz aus langfristigen Lieferverträgen, Quersubventionen und anderen Dingen. Dies machte es den jungen Anbietern schwer, im Gasnetz überhaupt einen Platz zu finden, so dass viele es von vornherein gar nicht erst versuchten.
Klage des europäischen Gerichtshofes
Natürlich wurden mit der Energierechtnovelle auch neue Richtlinien eingeführt, um die Fairness des Marktes zu garantieren. Diese wurden leider nicht eingehalten, so dass Deutschland im Jahr 2000 eine Klage des europäischen Gerichtsshofs drohte. So wurde dann die Verbändevereinbarungg der Gasanbieter geschlossen. Diese garantierte eine Öffnung der Netze, so dass auch andere Gasanbieter die Zugangschance bekämen.
Die Gasnovelle
Leider ist es nicht zu einer wirklichen Öffnung der Netze gekommen. Deswegen wurde im Jahr 2003 die sogenannte Gasnovelle verabschiedet. Laut dieser wurden Versorgungsmonopole für nichtig und verboten erklärt.
Das „natürliche Monopol“, dass durch Qualität zustande kommt, wurde dabei aber anerkannt. So sollte auch hier allen, die es wünschen, mit ihrer Versorgerfirma der Zugang zu den Netzen gewährt werden. Auch dieses Mal kann bestenfalls von einer schleppenden Umsetzung die Rede sein.
Das Bundeskartellamt
2006 verfügte das Kartellamt dann, dass jeder zum 1. April den Versorger wechseln dürfte. Es gab aber wie gesagt nur sehr wenige Versorger, so dass es nie zu einem wirklichen Wechsel kam. Folgerichtig wurde der 1. April 2006 gastechnisch dann als „Aprilscherz“ bezeichnet.
Immer wieder hat man sich, besonders in den letzten drei Jahren, dabei über die steigenden Gaspreise aufgeregt. Diese wurden immer wieder mit den steigenden Bezugskosten begründet. Der Bundesgerichtshof entschied hierbei 2007, dass ein solches Verhalten grundsätzlich der Billigkeit entspreche, aber dem Verbraucher trotzdem die Möglichkeit des Wechsels gelassen werden müsste.